1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle in der gewerblichen Wirtschaft selbständig tätigen Unternehmen, die über eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich verfügen.
Bei Abgrenzungsfragen bezüglich der Teilnahmeberechtigung betreffend der Ruhendmeldung von Gewerberechtigungen, der Zulassung von Vereinen, die ein Gewerbe ausüben und anderen Sonderfällen entscheidet die Bundesjury über Zulassung der Einreichung (nach internen Richtlinien). Gegen die Entscheidung der Jury gibt es kein Rechtsmittel.
Projekte von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, staatlichen und kirchlichen Institutionen können nicht berücksichtigt werden.
2. Zugelassene Einreichungen
Die von Ihnen für den TRIGOS 2012 eingereichten CSR-Aktivitäten bzw. Maßnahmen müssen zumindest im Jahr davor gestartet worden sein. Diese können in den Folgejahren neuerlich eingereicht werden, wenn sie in der Zwischenzeit wesentlich weiterentwickelt wurde. Die Maßnahmen können sowohl von österreichischen als auch von ausländischen Standorten Ihres Unternehmens umgesetzt werden/worden sein, wenn in letzterem Fall die Initiative des Projekts von Österreich ausging.
3. Kategorien
Sie können nur in einer der folgenden fünf Kategorien einreichen:
Ein-Personen-Unternehmen dürfen nicht in der Kategorie „Arbeitsplatz“ einreichen.
4. Gemeinschaftliche Einreichungen
Sollten Sie Aktivitäten bzw. Maßnahmen einreichen, für welche Sie eine Kooperation mit anderen Unternehmen führen, so ist die Einreichung von jedem beteiligten Unternehmen einzeln vorzunehmen.
5. Ganzheitlicher Ansatz
Wenn Ihr verantwortungsvolles Handeln auch in den anderen Kategorien wirksam wird, stellen Sie dies bitte jeweils ausführlich dar. Derartige übergreifende Effekte werden von der Jury besonders gewürdigt. Bitte wählen Sie für die Einreichung jedoch jene Kategorie aus, in der der Schwerpunkt Ihrer Maßnahmen liegt.
6. Veröffentlichung
Einreichende Unternehmen verpflichten sich, der Veröffentlichung ihrer Maßnahmen/Aktivitäten bzw. Auszügen aus der Einreichung zuzustimmen. Das TRIGOS-Büro behält sich vor, Inhalte der Einreichung zusammengefasst oder auszugsweise zu veröffentlichen.
7. Einreichunterlagen
Die Einreichung für den TRIGOS 2012 muss über das unter www.trigos.at abrufbare Einreichformular elektronisch erfolgen. Mit Ihrer Teilnahme verpflichten Sie sich, Ihre Angaben im Einreichformular wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu machen. Die Jury bewertet in erster Linie auf Grundlage der Angaben im Einreichformular. Zusätzliche Unterlagen können vorzugsweise elektronisch oder aber auch per Post eingesandt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Unterlagen nicht retourniert werden können.
Berücksichtigt können nur Einreichungen werden, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und von 9. Jänner bis zum 5. März 2012 in elektronischer Form einlangen.
8. Teilnahmegebühr
Die Einreichung beim TRIGOS ist kostenlos.